Freitag, 18. September 2009

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Nach langer Wartezeit auf Unterlagen seitens meines Arbeitgebers zur Beantragung von Elterngeld bin ich letzte Woche tatsächlich mit allen erforderlichen Unterlagen zur Elterngeldstelle gegangen - um zu fragen, ob der Antrag so wie er nun war, auch korrekt und vollständig sei. Schliesslich war meine Mutterschutzfrist da bereits 2,3 Tage abgelaufen und mein Ansinnen war es, den Prozess zu beschleunigen. Tatsächlich fehlte das Wichtigste: die Geburtsbescheinigung. Jene reichte ich am Folgetag nach.
Heute jedoch bekam ich ein wunderbar nett formuliertes Schreiben vom 16.9. mit den einleitenden Worten:

"Sehr geehrte Frau NebeLmädchen,
mein Schreiben vom 16.09.2009 haben Sie bislang nicht beantwortet (Ach, tatsächlich? Wie verwunderlich aber auch...).
Zur Aufklärung des Sachverhaltes bin ich auf Ihre Mithilfe angewiesen."

Es geht hier um eine Verdienstbescheinigung der letzten 12 Monate meines Nebenjobs - allerdings hatte ich bereits eine Aufstellung des Arbeitgebers eingereicht mit der Frage, ob diese okay so sei ("ja, damit können wir arbeiten").
Ausserdem fehle die Angabe meines Hauptbrötchengebers, wieviel Mutterschaftsgeld sie kalendertäglich zugezahlt haben. Hiervon war keine Rede bei Abgabe - vielmehr fragte ich auch hier, ob die ausgefüllte Verdienstbescheinigung so vollständig wäre ("ja"). Da war allerdings ein Punkt vermerkt, der ebendies abgefragt hat. Unausgefüllt von meinem AG.

Da frage ich mich allen Ernstes, ob die mich verarschen wollen. Ich war nicht nur zur Zierde auf der Elterngeldstelle. Aber irgendwie ist scheinbar niemandem aufgefallen. Unglaublich.

5 Kommentare:

Patricia hat gesagt…

Oh je, du Arme! Deutschen Bürokratismus hasse ich auch wie die Pest :-( ...
Elterngeld war in meinem Leben so ziemlich das einzige, was komplett formlos durch einen Online!!-Antrag über die Bühne ging. Vielleicht sollte ich mich noch mal nachträglich beim Kreis bedanken, das scheint ja nicht selbstverständlich zu sein ...

Martina hat gesagt…

ok... *HandVorDieStirnKlatsch!

nachdem mein AG die Bescheinigung auch suuuuuuuper schnell ausfüllte (Ironie!!!), habe ich einfach meine Lohnbescheinigungen der letzten 14 Monate eingereicht - also inkl derer wo schon Mutterschaftsgeld gezahlt wurde - damit war die Sache gegessen. (mal ehrlich, bei einer Standartabrechnung ist es auch nicht schwer das auszurechen; Dein AG - oder dessen Steuerberater - hat ja auch Deinen Lohn entsprechend gerechnet, dann kann er auch den Wert ausrechnen...)

Um das ganze zu beschleunigen, frag einfach, ob die Lohnabrechnung im vollen Mutterschaftsmonat genügt.

Herzlich - und immer locker bleiben!!!
Martina

tonni hat gesagt…

@patricia
online einreichen, oh das wäre grossartig ;-)

@martina
lohnabrechnungen konnte ich leider keine einreichen - ich wurde über ein jahr lang nach einem - zu meinen ungunsten - falschen tarif bezahlt und somit waren alle in frage kommenden abrechnungen falsch.
wobei die zur zeit des mutterschaftsgeldes in ordnung waren. vielleicht sollte ich die tatsächlich einfach einreichen. denn wer weiss, wie lange eine bescheinigung meines arbeitgebers dieses mal dauern würde (zuletzt warens ja nur rund 10 wochen mit gefühlten drölfzig telefonaten)

bliebe noch das ausfüllen der verdienstbescheinigung des nebenverdienst-arbeitgebers. und ich fürchte, auch das wird nicht so einfach für den.... hach. bürokratiek**** deluxe. :-(

Martina hat gesagt…

Toi toi toi!
(wenn die Nebenbeschäftigung ein Minijob ist und Du nur Deinen Kontoauszug hast, kannst Du mit Deiner Sozialversicherungsmeldung arbeiten: wenn Du mit 6500 geschlüsselt bist, weiß der Sachbearbeiter auch, wie der Hase läuft)
Ich drück die Daumen!

dickbauchmarie hat gesagt…

beruhigend dass ich nicht die einzige bin. ich warte noch immer auf bescheid...